30.03.2022

Die Hintergründe: Warum Unternehmensinsolvenzen lange stabil geblieben sind und sich Privatinsolvenzen fast verdoppelt haben

Viele Fachleute haben aufgrund der Corona-Pandemie mit einer großen Pleitewelle gerechnet. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun ein differenzierteres Bild: Die Unternehmensinsolvenzen sind zurückgegangen, dafür haben sich Insolvenzen bei Verbrauchern, Klein- und Kleinstunternehmen fast verdoppelt. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und erläutern, warum sich unser Kombi-Check hier als besonders effektiv erweist.

Viele Fachleute haben aufgrund der Corona-Pandemie mit einer großen Pleitewelle gerechnet. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun ein differenzierteres Bild: Die Unternehmensinsolvenzen sind zurückgegangen, dafür haben sich Insolvenzen bei Verbrauchern, Klein- und Kleinstunternehmen fast verdoppelt. Wir werfen einen Blick auf die Hintergründe und erläutern, warum sich unser Kombi-Check hier als besonders effektiv erweist.

Gesetzesänderung führt zu Nachholeffekten bei Verbraucherinsolvenzen

Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens können sich insolvente Verbraucher seit 2021 binnen drei Jahren entschulden, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu starten. Zuvor dauerte das sechs Jahre. Das Statische Bundesamt geht daher davon aus, dass viele überschuldete Privatpersonen und Kleinunternehmer deshalb mit ihrem Insolvenzantrag gewartet haben, bis die Neuregelung in Kraft getreten ist. Nur so ließe sich der sprunghafte Anstieg der Privatinsolvenzen im Jahr 2021 erklären: laut Destatis um 90,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Unternehmensinsolvenzen gehen weiter zurück

Im Gegensatz dazu ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter gesunken, hier kommt Destatis auf einen Rückgang von 11,7 Prozent. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: In der Corona-Pandemie konnten staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie massive Finanzhilfen und Sonderregelungen eine Insolvenzwelle verhindern. Unter anderem war bis Ende 2020 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt, in Sonderfällen sogar bis Ende April 2021. Waren Starkregenfälle oder das Hochwasser Grund für die Überschuldung, blieb die Antragspflicht sogar bis zum 1. Januar 2022 außer Kraft.

Gläubiger melden Milliardenforderungen

Die deutschen Amtsgerichte beziffern die voraussichtlichen Forderungen aus Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 auf 48,3 Milliarden Euro, wobei das Baugewerbe, die Logistik und der Dienstleistungssektor die meisten Insolvenzen verbuchen musste.

Vorläufige Zahlen für 2022

Laut vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes, die frühe Hinweise auf die zukünftige Entwicklung geben, ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im Februar 2022 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, was mit dem Ende aller gesetzlichen Sonderregelungen zusammenhängen dürfte.

Kombi-Check für Kleinunternehmen

Es lohnt sich, die Entwicklung von Insolvenzen bei Unternehmen, Klein- und Kleinstgewerben weiter gut zu beobachten und wachsam zu bleiben. Ein Instrument, um Zahlungsausfälle frühzeitig und effektiv zu verhindern, ist der First Debit KombiCheck. Für Deutschland liefern wir Daten von bis zu vier Auskunfteien mit eigenen Datenquellen: Experian, CRIF, Boniversum und SCHUFA. Der Kombi-Check ist gerade bei Klein- und Kleinstunternehmen sinnvoll. Denn hierbei handelt es sich meist um Firmen, bei denen der Inhaber mit seinem Privatvermögen haftet und keine Bilanz oder GuV veröffentlichen muss. Da die klassische Firmenauskunft deshalb keine aussagekräftigen Daten liefern kann, empfiehlt sich eine Bonitätsprüfung der Privatperson.

Monitoring bei Firmenauskünften

Im Bereich der mittelständischen und größeren Unternehmen ist eine endgültige Entwicklung der Insolvenzzahlen noch gar nicht abzusehen, im Hinblick auf die volatilen Zahlen empfehlen wir deshalb ein Monitoring. Hierbei werden bis zu 18 Monate lang alle Veränderungen zur Bonität des angefragten Unternehmens automatisch per E-Mail gemeldet, um bei Dauerschuldverhältnissen oder längeren Lieferbeziehungen immer auf dem aktuellen Stand zu sein.