26.04.2021

Neue Inkasso-Regelungen ab Oktober

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Ihnen von den Plänen der Politik berichtet unsere Branche mit einem neuen Gesetz zu regulieren. Das dafür notwendige Gesetz ist unlängst beschlossen und tritt noch in diesem Herbst in Kraft. Die neuen Regelungen sehen eine enorme Reduzierung der Gebühren sowie weitere Informationspflichten vor.

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Ihnen von den Plänen der Politik berichtet unsere Branche mit einem neuen Gesetz zu regulieren. Das dafür notwendige Gesetz ist unlängst beschlossen und tritt noch in diesem Herbst in Kraft. Die neuen Regelungen sehen eine enorme Reduzierung der Gebühren sowie weitere Informationspflichten vor.

Ab Oktober 2021 gelten neue Vorschriften für die Geltendmachung von Forderungen. Die neuen Regelungen finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, der dazugehörigen Gebührenordnung sowie dem Rechtsdienstleistungsgesetz wieder und gelten damit gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassobüros.

Zukünftig werden Inkassofälle in unterschiedliche Kategorien eingeordnet, die anschließend nur eine geringere Vergütung erlauben. Vor allem werden die Gebühren in Verfahren,

  • die bereits nach der ersten Mahnung erledigt werden,
  • die einen Wert von 50 € nicht übersteigen,
  • die als einfacher Standardfall definiert werden,

angepasst.

Gleichermaßen sind die Gebühren bei Ratenzahlungen betroffen. Durch die neuen Informationspflichten werden wir neben vielen komplizierten rechtlichen Hinweisen, die bereits heute mehr Verwirrung als Klarheit schaffen,

  • die Anschrift unserer Auftraggeber,
  • die Kontaktdaten unserer Aufsichtsbehörde,
  • eine Information über Adressermittlungen

an den Schuldner versenden.

Inwieweit diese Änderungen tatsächlich zum Verbraucherschutz beitragen, bleibt abzuwarten – uns fehlt hierfür bislang die Vorstellungskraft. Denn eines ist sicher: Geschützt werden in dieser Gesetzesänderung zunächst einmal Schuldner, die bereits von Ihnen mehrfach angemahnt wurden und seit Wochen, Monaten oder gar Jahren trotz bereits erfolgter Leistung oder Lieferung unserer Auftraggeber keine Zahlung leisten.

Die Einschnitte der Gebühren sorgen jedenfalls in unserer Branche für Aufruhe und Sorge. Falls es nämlich notwendig werden sollte Konditionen anzupassen, um auch zukünftig qualifizierte Rechtdienstleistung anzubieten ist die Rechnung simpel: Die Kosten werden bis zum Endkunden einkalkuliert und die Zeche zahlt der redliche Verbraucher und Unternehmer, der stets pünktlich bezahlt.