Vom Staub befreit – Frisches Geld aus alten Ordnern.
Handwerk
Süddeutschland
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Frühere Selbstständigkeit
Manuel Schuster war vor 10 Jahren selbstständig und betrieb eine Tankstelle und eine Kfz-Werkstatt.
Aufgrund ungewisser Zukunftsaussichten beschloss Herr Schuster, sein Geschäft aufzugeben. Anschließend wurde er Finanzleiter bei einem Kunden der First Debit GmbH. Dort kam er in Kontakt mit dem Kundenbetreuer der First Debit, mit dem er ab und zu über seine frühere Selbstständigkeit sprach.
Verlorenes Geld in alten Ordnern
Durch den Austausch mit First Debit fiel Manuel Schuster auf, dass er noch zwei Umzugskisten mit Buchhaltungsunterlagen von damals in seiner Garage lagert. Dank des Hinweises schaute Herr Schuster noch einmal genauer nach und fand in den alten Ordnern 45 titulierte Forderungen.
Er beauftragte damals einen Anwalt mit der Geltendmachung. Ohne Erfolg. Der Anwalt sendete die Unterlagen nach erfolgloser Bearbeitung mit seiner Kostenrechnung an Herrn Schuster zurück.
Gut zu wissen: Ansprüche, die in einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid festgestellt sind, verjähren frühestens nach 30 Jahren!
Alte Forderungen ohne Risiko geltend machen
First Debit übernimmt für solche Fälle das komplette Kostenrisiko für den Auftraggeber. Sind bspw. Adressermittlungen oder auch erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nötig, zahlt diese First Debit.
Da die Unterlagen von Manuel Schuster ohnehin nur noch verstaubt und (gefühlt) nichts mehr wert waren, war es für Herrn Schuster auch völlig in Ordnung, dass man sich einen möglichen Gewinn daraus teilte.
Weil der Kundenbetreuer überzeugt war, dass sich der Auftrag für Herrn Schuster lohnen würde, versprach er ihm:
Wir holen mindestens ein Essen im Sternerestaurant raus - für Sie und Ihre Frau!
Ein Kundenbetreuer von First Debit
Etwa vier Jahre später die Überraschung
Als unser Kollege Herrn Schuster anrief, um sich nach dem gelungenen Essen zu erkundigen, kam die Überraschung. Herr Schuster berichtete, dass seine Frau das Essen abgesagt hatte.
Stattdessen hätten sie sich für eine neue Küche entschieden.
Denn:
Aus den längst abgeschriebenen Forderungen war inzwischen ein hoher vierstelliger Betrag zurückgeflossen.